Zurzeit gibt in Österreich 14 anerkannte Religionsgemeinschaften, welche folgende Rechte genießen.
* öffentliche Religionsausübung * Ausschließlichkeitsrecht (Namensschutz, Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder) * selbständige Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten * Schutz der Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation * Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen * Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen
Weiters gibt es 10 anerkannte Bekenntnisgemeinschaften, diese besitzen zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch nicht die Privilegien anerkannter Religionsgemeinschaften.
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