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Leistungen der Bestatter
Um Ihnen Behördenwege und Erledigungen, die die Beisetzung des/der Verstorbenen betreffen, zu erleichtern bzw. abzunehmen, steht Ihnen der Bestatter zur Verfügung. Wir empfehlen daher, unverzüglich mit dem Bestatter Ihres Vertrauens Verbindung aufzunehmen, ob der Todesfall sich im Wohnhaus, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort ereignet hat. Sie können mit dem Bestatter alle Einzelheiten der Trauerfeier besprechen. Die Aufnahme eines Todesfalles, das heißt die Erteilung des für die Bestattungsdurchführung erforderlichen Auftrages, sollte beim Bestatter in dessen Geschäftsräumen erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen kann der Bestatter die Auftragsbesprechungen auch im Haus des Bestellers durchführen. Hat der Verstorbene/die Verstorbene jedoch zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Unterlagen unbedingt vorzulegen. Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Willen des/ der Verstorbenen nach der Bestattungsart Folge zu leisten. Bei der Auftragserteilung wird auf folgende Punkte näher eingegangen: Bestattungsart, Erd- oder Feuerbestattung, Sarg, Aufbahrung, Begräbnisablauf, regionale Gepflogenheiten, Vereine, Trauerredner, Musik und die Zeremonie der Trauerfeier Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung durch die österreichische Vertretungsbehörde, die bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Auch bei einem Todesfall im Ausland wenden Sie sich am besten an ein österreichisches Bestattungsunternehmen.
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