CORONA-Virus und Bestattungswesen
Maskenpflicht:
- in bestimmten Kundenbereichen: z.B. Einkaufszentren, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Post, etc. - Bestattungsbüros fallen hier nicht darunter
- Alten- und Pflegeheimen
- Krankenhäusern
Alten- und Pflegeheime:
- 3G-Nachweis
- Maskenpflicht
Strengere Regeln sind individuell möglich.
Krankenanstalten:
- 3G-Nachweis
- Maskenpflicht
Strengere Regeln sind individuell möglich.
Im Kirchengebäude (Trauerfeier, Totenwache, Rosenkranz):
- Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirche
- Während des Aufenthaltes ist das Tagen einer Maske empfohlen (gem. Rahmenordnung).
Aufbahrung:
- Maske empfohlen in Innenräumen
Trauerfeier (wenn nicht in der Kirche):
- Maske empfohlen in Innenräumen
Zehrung:
- keine Einschränkungen bis 500 Personen